Der Dachausbau

Zurück zur Themenauswahl

Ungenutzte Dachräume stellen eine gute Möglichkeit dar, in einer bestehenden Immobilie mehr Wohnraum zu schaffen. Gerade wenn der Dachraum oder der Dachstuhl saniert werden muss, macht es Sinn, in diesem Zuge über einen Dachausbau nachzudenken, da die Erweiterung des Wohnraumes zur Wertsteigerung beiträgt. Es gibt diverse Möglichkeiten, aber auch einiges zu beachten. Dazu möchten wir Ihnen im Folgenden einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen geben. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, um für Ihr Vorhaben die optimale Lösung zu finden.

Der Weg zum Dachausbau

Bei Dachausbauten handelt es sich in den allermeisten Fällen um eine Art der Umnutzung.
Das heißt, dass Nutzfläche, die zuvor vielleicht nur zu Lagerzwecken genutzt wurde, in Aufenthaltsräume umgewandelt werden. Eine Änderung der Nutzung ist nach Baurecht grundsätzlich genehmigungspflichtig. Es gilt außerdem zu beachten, dass auch die entsprechenden Anforderungen, die an Aufenthaltsräume gestellt werden, zum Tragen kommen.
Hierzu gehören unter anderem die Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz, aber auch den Brandschutz. Darunter fällt auch die Anforderung, dass aus jedem Geschoss, in dem Aufenthaltsräume bestehen oder erstellt werden sollen, zwei Rettungswege vorhanden sein müssen. Der erste Rettungsweg wird in aller Regel über die „notwendige Treppe“ erfüllt, welche auch den Hauptzugang darstellt. Dies ist bei Dachausbauten meist das vorhandene Treppenhaus. Da dieses im Brandfall nicht nutzbar sein könnte, zum Beispiel durch Verrauchung oder einen Brand im Treppenhaus selber, muss ein zweiter Rettungsweg vorgehalten werden. Dieser muss für die Feuerwehr mit dem vorhandenen Gerät in der Art zugänglich sein, dass eingeschlossene Personen gerettet werden können. Man spricht hier von „Anleiterbarkeit“. Auch andere Rettungswege wie Feuerleitern sind je nach Einzelfall möglich.

Portfolio Dachausbau

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

Neben den baurechtlichen Fragen bestehen natürlich auch technische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Ist zum Beispiel das vorhandene elektrische Leitungssystem so ausbaubar, dass es problemlos in das Dachgeschoss oder den Spitzboden erweitert werden kann? Gleiches gilt für die Sanitärleitungen und das Heizungssystem.

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Statik dar. Ist der vorhandene Dachstuhl noch ausreichend tragfähig? Bei Aufstockungen kommt diesem Punkt noch mehr Bedeutung zu, da hier nicht nur die tatsächlichen Lasten bis in das Fundament abgeleitet werden müssen, sondern auch Wind- und Schneelasten sowie ein Puffer, der im Erdbebenfall die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet. Darüber hinaus können bei Nutzungsändrungen geänderte Anforderungen der Nutzlast entstehen, also die Lasten, die rechnerisch durch die Art der Nutzung entstehen.

Auch ist das Raumkonzept für einen Ausbau des Dachgeschosses oder des Spitzbodens nicht immer ganz einfach. In vielen Fällen besteht keine ausreichende Treppe in das auszubauende Geschoss, sodass diese nachgerüstet werden muss. Neben den schon oben erwähnten rechtlichen Anforderungen muss natürlich auch genug Platz für eine neue Treppe eingeplant werden, und es muss beachtet werden, dass diese Zimmer, in denen die Treppe angeordnet wird, zu Durchgangszimmern werden.
Es stellen sich also diverse Fragen, die je nach Bauvorhaben sehr individuell zu beantworten sind. Es ist also ratsam, sich als Bauherrschaft frühzeitig an einen Architektin zu wenden, die*der entsprechend der gestellten Anforderungen beraten kann und eine tragfähige Planung erarbeiten kann, um einen sauberen und problemlosen Bauablauf zu ermöglichen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben zur Seite, um Ihre Vision der neuen Räume in Ihrer Bestandsimmobilie zu verwirklichen.

Haftungsausschluss
Alle getroffenen Angaben sind ohne Gewähr. Die gegebenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich, trotz gewissenhaften Überprüfung, unbeabsichtigt Fehler eingeschlichen haben.
Die hier zusammengestellten Informationen sollen einen ersten Überblick verschaffen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei Ihrem Projekt? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir begleiten Sie von der Konzeption über die Planung bis hin zur Realisierung Ihres Bauvorhabens.